Machen Sie sich "Erste-Hilfe-fit"
Im Ernstfall sollten Sie jedoch selbstbewusst und sicher reagieren können, vor allem wenn Sie betrieblicher Ersthelfer an Ihrem Arbeitsplatz sind.
Wir informieren Sie jederzeit gerne über gesetzliche Anforderungen bezüglich des Betriebsersthelfers.
Der Auffrischungskurs von 4 Stunden muss spätesten alle 2 Jahre wiederholt werden.
Für alle Ersthelfer oder Betriebssanitäter, welche ihre Auffrischung versäumt haben, ruht die Berechtigung bis zur Absolvierung
des fehlenden Kurses.
Wir kommen gerne zu Ihnen in Ihr Unternehmen und bilden Ihre MitarbeiterInnen in Ihren Betriebsräumlichkeiten aus.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter aktivcoaching@sbg.at jederzeit zur Verfügung und werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten.